Auftrag der Kindertagesstätte
„Grundlage für die Gestaltung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages in Tageseinrichtungen für Kinder ist das Sozialgesetzbuch und hierbei besonders das „Achte Buch mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG).“
Am 30. 10. 2007 wurde das neue „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ -KiBiz - im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet.
So heißt es im § 13 (2): „Die Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt darauf ab, das Kind… in seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, es zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen, seine intellektuelle Kompetenz zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen.“
Deshalb wollen wir den Kindern Platz für eigene Gestaltungsideen lassen. Die Kinder lernen und begreifen Dinge und Zusammenhänge, indem sie aktiv handeln, tätig sind.
Kinder können durch das Begreifen von Situationen und Verstehen von Vorgängen einen immer intensiveren Kontakt zu sich selbst herstellen, somit sich selber verstehen und akzeptieren, Sicherheit und Zutrauen zu sich selbst erleben. Dadurch entwickeln sie Fähigkeiten, um zukünftige Lebenssituationen sicher bewältigen zu können.
Wir wollen den Kindern ganzheitliche Unterstützung geben, damit sie ihre vorhandenen Fähigkeiten weiter entwickeln können. Wir wollen die Persönlichkeits-, Sozial-, Sach- und Emotionalkompetenz sowie die Kreativität der Kinder fördern.
Wir wollen die Kinder in ihrer Neugierde und Motivation volle Unterstützung geben, indem wir ihnen Platz, Zeit und Raum zum Erfahren von Sinneszusammenhängen geben.
