Geschichte des Vereins
1985/86 kristallisierte sich unter den Bayer-Mitarbeitern eine Gruppe von circa 6 Optimisten heraus, die eine Kindertagesstätte auf die Beine stellen wollten. Nach einigem Hin und Her wurde am 24. Juli 1986 der Verein „Stoppelhopser“ gegründet und am 12. November 1986 in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen. Insgesamt wurde diese Initiative auch außerhalb der Bayer AG von der Lokalpolitik interessiert verfolgt, da es sich bei den Stoppelhopsern um die erste „Arbeitnehmerinitiative“ in Wuppertal handelte.
Nach einiger Suche wurde von der Bayer AG dem Verein Ende 1986 ein Haus in der Eddastraße (Wuppertaler Zooviertel) zur Miete angeboten. Das Geld für den Umbau wurde im März 1987 bewilligt. Doch bis zur Fertigstellung gab es noch viele finanzielle Schwierigkeiten.
Rettung kam durch die Firma Bayer. Unter der Leitung der Bayer Bauabteilung wurde ab Mai 1988 die Fertigstellung des Umbaus in Angriff genommen. Durch diese Maßnahme und zusätzliche Eigenleistung des Vorstandes, Anstreichen und Tapezieren, gelang es, den Umbau zu vollenden.
Am 01. August 1988 wurde die Kindertagesstätte Stoppelhopser eröffnet.
Zusammensetzung des Vereins
- Der Verein führt den Namen „Stoppelhopser e. V.“.
- Dem Verein liegt die jeweils gültige Satzung zugrunde.
- Mitglieder des Vereins sind die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten der Kinder unserer Kindertagesstätte und es kann jede natürliche oder juristische Person Mitglied werden.
- Die Mitgliederversammlung, als oberstes Vereinsorgan, ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig. Sie entscheidet über den Vereinshaushaltsplan, die Aufgaben des Vereins, Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich, Satzungsänderungen und Wahl der Vorstandsmitglieder. In der Regel findet sie zweimal jährlich statt.
- Der Vorstand besteht aus der/m 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 1. Kassierer/in, 2. Kassierer/in, Protokollant/in. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören u. a. die Führung der laufenden Geschäfte, die Verwaltung des Vereinsvermögens, der Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen und die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen.
- Zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres findet eine Elternversammlung statt, auf der in jeder Gruppe der Elternrat gewählt wird. Der Elternrat hat u. a. die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Kindertagesstätte zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger, der Leitung und dem Team zu fördern.
- Der Vorstand, der Elternrat, die Leitung und das Erzieher-Team bilden gemeinsam den Rat der Tageseinrichtung, der in der Regel zweimal jährlich tagt.
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